Miet-Reservierungsvereinbarungen

    Mietinteressent: (Angaben zur Person)


    Makler: Ghezal - Immobilien Hauptstr.105, 65817 Eppstein


    Reservierung: Nach Besichtigung des Objektes und aufgrund der Vorverhandlungen will der Mietinteressent zu folgenden Bedingungen mieten:



    Der Vermieter ist aufgrund dieser Vereinbarung nicht verpflichtet, den Mietvertrag mit dem Mietinteressenten abzuschließen.



    Der Makler stellt seine Geschäftstätigkeit mit Bestätigung der Reservierungsvereinbarung ein und sagt allen anderen Interessenten ab. Es entsteht dem Makler ein wirtschaftlicher Verlust bei Rücktritt der Reservierung, da er erneut in die Werbung gehen muss. Aus diesem Grunde verpflichtet sich der/die Mietinteressent/in bei Rücktritt der Reservierung, eine Monatsmiete netto zzgl. 19 % MwSt unwiderruflich an das o. g. Immobilienunternehmen zu zahlen.

    Die Provision ist mit Abschluss des Mietvertrages verdient und fällig.
    Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers, soweit gesetzlich zulässig.


    Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen. Ich stimme zu, dass meine Angaben zur Kontaktaufnahmen und für Rückfragen gespeichert werden.